Ist die erneute «Impfempfehlung» des BAG lebensgefährdend?


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    Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat am 5. Juli 2022 den über 80-Jährigen empfohlen, sich ab sofort erneut eine «Auffrischimpfung» verabreichen zu lassen. Allerdings wurde Wochen zuvor von offiziellen Stellen noch vor einer 4. «Impfdosis» gewarnt. So hatte zum Beispiel die Ärztegesellschaft des Kantons Tessin im Juni ihren Ärzten ein Formular zur Verfügung gestellt, um sich vermutlich gegen mögliche Klagen bei Gesundheitsschäden durch eine weitere «Auffrischimpfung» abzusichern. Darin hiess es übersetzt: «Im Besonderen bestätige ich, den Patienten darüber informiert zu haben, dass es zurzeit keine Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit eines solchen Impfschemas gibt».

    (Bild: zVg) Aktuelles Beispiel der Intransparenz beim BAG: Massiv geschwärzte Impfstoffbeschaffungsverträge.

    Viele Daten im In- und Ausland deuten inzwischen auf ein erhöhtes gesundheitliches Risiko mit jeder zusätzlich verabreichten «Impfdosis» hin. Wir haben das BAG mit diesen Daten konfrontiert und um eine wissenschaftliche Begründung für die Empfehlung gebeten. Das BAG konnte jedoch eine solche nicht liefern und somit die vielen Hinweise auf eine Lebensgefährdung durch eine weitere «Impfdosis» nicht entkräften. Wir haben deshalb die Direktorin des BAG nochmals dringlich gebeten, die vielen Sicherheits-Warnsignale zu entkräften oder aber die COVID-«Impfstoffe» bis zur Klärung zu sistieren.

    Inzwischen sind zirka 80’000 Menschen über 80 Jahre dieser Empfehlung gefolgt und haben sich eine weitere «Impfdosis» verabreichen lassen, was bereits 16 Prozent dieser Bevölkerungsgruppe entspricht. Aber weshalb sollte das BAG eine Empfehlung aussprechen, ohne diese wissenschaftlich geprüft zu haben? Diese Frage können wir leider nicht beantworten. Das Bundesamt ist betreffend COVID-«Impfstoffen» alles andere als transparent.

    Wir empfehlen der Schweizer Bevölkerung deshalb, sich keine weitere «Impfdosis» verabreichen zu lassen, bis die vielen Hinweise, die auf eine Lebensgefährdung durch eine weitere Dosis hinweisen, vom BAG wissenschaftlich fundiert entkräftet sind.

    Die Intransparenz des BAG wurde am 3. August 2022 erneut bestätigt. Das BAG hat nun endlich die «Impfstoffbeschaffungsverträge» veröffentlicht. Allerdings wurde in den Verträgen ein erheblicher Teil der Abmachungen zwischen den Vertragsparteien geschwärzt. Gemäss BAG stünden diese Schwärzungen in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung und würden die Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse der Hersteller schützen.

    Die Schwärzungen verunmöglichen es jedoch zu beurteilen, ob die Schweiz ebenfalls Verträge zum Nachteil der Bevölkerung und des Steuerzahlers unterzeichnet hat. Aus ge­leakten Verträgen anderer Staaten ging nämlich hervor, dass in den Verträgen unfassbare Zusicherungen gemacht wurden. Unter anderem werden die Staaten dazu gezwungen, die «Impfstoffe» auch dann abzunehmen, wenn eine Alternative zur «Impfung» verfügbar ist. Alternative zur «Impfung», die es übrigens seit längerem gibt, würde aber die befristete Zulassung von Swissmedic gemäss Gesetz ungültig machen. Zudem wurde den «Impfstoffherstellern» zugesichert, dass der Käufer keine Qualitätskontrollen der verschiedenen Produktionsbatches durchführen wird.
    Solche Zugeständnisse lassen jegliche Sicherheitsstandards und Vorsichtsprinzipien im Zusammenhang mit der Beschaffung von Arzneimitteln für die eigene Bevölkerung vermissen. Es ist bis zum Beweis des Gegenteils davon auszugehen, dass auch die Schweizer Verhandlungsdelegation gegenüber den «Impfstoffherstellern» solche Zugeständnisse gemacht hat. Mögliche Schlichtungsverfahren vor dem EDÖB werden zeigen, ob das BAG hier zu mehr Transparenz gezwungen werden kann.

    Den ungekürzten Beitrag mit Quellenhinweisen, die Kommunikation mit dem BAG und weiteren offiziellen Stellen und ein Link zu den veröffentlichten «Impfstoffbeschaffungsverträgen» finden Sie auf unserer Webseite.


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